Genau Sylvia!
Ich sehe Du kennst Dich aus. Den würde nicht mal mehr der Oberguru begnadigen wollen.
Also - Vollstreckung!
Gezeichnet Richter "Gnadenlos"
Karl, paß auf, daß nichts am Fahrrad zurückbleibt, sonst folgt die Rache des BHs bei der nächsten Radtour. :-D
Ob das hilft? Ich vermute, der Dynamo bekommt einen roten Kopf und das war's. Ich meine, immerhin sind diese Kappen, die Du ansprichst, doch so konzipiert, dass eben NICHTS rauskommt - und wozu brauche ich einen Dynamo, aus dem es nicht nur so herausstroemt, nicht wahr!
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Bitte, Karl, entschuldige, dass wir hier derart Deine Verhandlung stoeren - werde mich nun selbst des Saales verweisen, denn es ist ja eine ernste Angelegenheit
Werter Herr Richter, werte Geschworenen,
bitte entschuldigen Sie mein zu spät kommen, aber die Untersuchungsergebnisse aus dem kriminaltechnischen Institut waren am Freitag noch nicht abgeschlossen. Die geforderten Untersuchungen konnten am Wochenende nicht erbracht werden, deshalb erst heute mein Erscheinen.
Herr Richter, ich muss feststellen, den Geständnissen der Beschuldigten 1 bis 11 ist kein Glauben zu schenken. Es sind Schafe im Wolfspelz, die unbedingt unschädlich gemacht werden müssen! Absprachen der Beschuldigten untereinander sind nicht auszuschließen. Eine Verurteilung zur Todesstrafe ist deshalb unabdingbar.
Bei Nummer 12 und 13 konnte zumindest bei einer Gegenüberstellung nicht zweifelsfrei geklärt werden, inwieweit der Tatbestand des Titelmissbrauchs erfüllt ist. Nähere Untersuchen sollten deshalb bei der 3. Strafkammer beantragt werden.
Nummer 14 bis 20 konnten in ihrer Aussage auch nicht überzeugen.
Die Alibis sind löchrig und leicht zu durchschauen.
Eine Überprüfung der Alibis hat ergeben, das die Beschuldigten zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht zur Untermiete beim Lumpenwicht gewohnt haben, sondern als Stadtstreicher mehrfach ihr Unwesen getrieben haben. Selbst ständige Ortswechsel unter verschiedenster Bekleidung half ihnen nicht, sich der Strafverfolgungsbehörde zu entziehen.
Die vorgelegten Bahnkarten nach Thüringen erwiesen sich als schlecht gemachte Fälschungen. Dies bestätigt auch der Untersuchungsbericht vom kriminaltechnischen Institut.
Für Nummer 21 empfehle ich eine Haftstrafe von 1 Jahr, die zur Bewährung auszusetzen ist.
Das einzig Hieb und Stichfeste Alibi konnte nur Nummer 22 erbringen.
Dem Antrag der Verteidigung ist deshalb statt zu geben und der Beschuldigte ist unverzüglich frei zu lassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Steuerzahler.
Die Einspruchsfrist erlischt nach 14 Tagen nach schriftlichem Zugang des Urteiles an alle Beteiligten.
In Namen des Volkes,
Hochachtungsvoll Franky
Hallo Hansi!
Du verstehst das wohl sehr richtig und ich hatte nichts anderes erwartet.
Die Urteilsverkündung wird bis zum kommenden Freitag vertagt!
Weitere Zeugenaussagen, die beschuldigende oder gar entlastende Tatbestände erweisen, können noch bis zum Donnerstag vorgebracht werden. Es müsste dann ein erneuter Verhandlungstermin für den einzelnen Delinquenten anberaumt werden.
Richter "Gnadenlos"