01.06.2010, 14:29
Mit Zwangsenteignung meinte ich auch Dich - er mag ihn verpachtet haben, aber Du hast ihn doch die ganze Zeit aktiv genutzt und hättest rein rechtlich eine Art Gewohnheitsrecht. Aber gegen einen "von und zu" kommt unsereins natürlich nicht an
Ein Feuer in Ehren kann niemand verwehren.
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