Tüv teste gummi - Druckversion +- Fetischforum - Finde Deine Leidenschaft (https://deinfetischforum.de) +-- Forum: Vernichter Bereich (https://deinfetischforum.de/forumdisplay.php?fid=25) +--- Forum: Zerstörung von Aufblasbaren Gegenständen (https://deinfetischforum.de/forumdisplay.php?fid=23) +--- Thema: Tüv teste gummi (/showthread.php?tid=358) |
Tüv teste gummi - roby - 22.11.2009 hir die beweren test bilder - roby - 22.11.2009 und darauf müst ihr achten Aufblasbares Badespielzeug und Schwimmhilfen: Augen auf beim Kauf Egal ob Luftmatratze oder Schwimmreifen, aufblasbares Krokodil oder schwimmender Babysitz: Bereits beim Einkauf sollte nicht nur der Preis im Vordergrund stehen, sondern auch die Qualität und Sicherheit. Folgende Regeln sollten beim Kauf beachtet werden: · Bei verlässlichen Quellen kaufen: Fachgeschäfte und bekannte Einzelhandelsketten oder Kaufhäuser verfügen über eine interne Qualitätssicherung. Zudem arbeiten sie weltweit mit unabhängigern Testhäusern zusammen, um die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte zu optimieren. Die „Bude“ am Strand oder der Kiosk auf der Promenade verfügen oft nicht über diese Möglichkeiten. · Achtung bei Schwimmlernhilfen: Diese dürfen nicht wie Spielzeug gestaltet sein und sollten idealer Weise ein GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) besitzen. Dann wurden Produkt und Hersteller von einem neutralen Prüfunternehmen wie dem TÜV Rheinland kontrolliert. Zudem sollte auf der Verpackung „phthalat-frei“ stehen. · Bei Kinderschwimmsitzen auf die Kennzeichnung nach EN 13138-3 und das GS-Zeichen achten. Alters- und Gewichtsangaben ebenso wie Warnhinweise beachten. Der Sitz darf die Kleinkinder nicht einengen. · Sicht- und Tastkontrolle: Sind die Nähte scharfkantig oder die Ventile schlecht verarbeitet, besser auf den Kauf verzichten. Das lässt Rückschlüsse auf die gesamte Qualität des Artikels zu. · Geruchstest: Wenn das Badespielzeug oder die Plastikartikel extrem auffällig riechen, ist Vorsicht angebracht. Gestank gefällt Kindern genauso wenig wie Erwachsenen. Es könnten beispielsweise schädliche Lösungsmittel enthalten sein. · Beschriftung: Hersteller oder Importeur müssen erkennbar sein. Dies ist für den Reklamationsfall wichtig. · Spielzeug für Kinder bis drei Jahre darf keine verschluckbaren Kleinteile beinhalten. Zudem müssen auf den Produkten Alters-, Warn- und Bedienungshinweise angebracht sein. Bei allem Badespaß sollte niemals vergessen werden: Kinder niemals unbeaufsichtigt und nur unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen im Wasser toben und spielen lassen – sei das Gewässer noch so flach. Stand: Juli 2009 - femitogo - 22.11.2009 Autsch die schönen Sachen! Die erste zerschnippelt alles und der zweite zereißt alles autsch - roby - 22.11.2009 ja das ist schon hart aber es ist ja ein test das das zeug besser hält lg roby |