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Tüv teste gummi - Druckversion

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Tüv teste gummi - roby - 22.11.2009

hir die beweren test bilder

[Bild: d120D5fF.jpg]
[Bild: LeyPRdIp.jpg]
[Bild: 5ULBAaJI.jpg]
[Bild: LDnOG567.jpg]


- roby - 22.11.2009

und darauf müst ihr achten

Aufblasbares Badespielzeug und Schwimmhilfen: Augen auf beim Kauf
Egal ob Luftmatratze oder Schwimmreifen, aufblasbares Krokodil oder
schwimmender Babysitz: Bereits beim Einkauf sollte nicht nur der Preis im
Vordergrund stehen, sondern auch die Qualität und Sicherheit. Folgende Regeln
sollten beim Kauf beachtet werden:
· Bei verlässlichen Quellen kaufen: Fachgeschäfte und bekannte
Einzelhandelsketten oder Kaufhäuser verfügen über eine interne
Qualitätssicherung. Zudem arbeiten sie weltweit mit unabhängigern
Testhäusern zusammen, um die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte zu
optimieren. Die „Bude“ am Strand oder der Kiosk auf der Promenade
verfügen oft nicht über diese Möglichkeiten.
· Achtung bei Schwimmlernhilfen: Diese dürfen nicht wie Spielzeug gestaltet
sein und sollten idealer Weise ein GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit)
besitzen. Dann wurden Produkt und Hersteller von einem neutralen
Prüfunternehmen wie dem TÜV Rheinland kontrolliert. Zudem sollte auf der
Verpackung „phthalat-frei“ stehen.
· Bei Kinderschwimmsitzen auf die Kennzeichnung nach EN 13138-3 und das
GS-Zeichen achten. Alters- und Gewichtsangaben ebenso wie
Warnhinweise beachten. Der Sitz darf die Kleinkinder nicht einengen.
· Sicht- und Tastkontrolle: Sind die Nähte scharfkantig oder die Ventile
schlecht verarbeitet, besser auf den Kauf verzichten. Das lässt
Rückschlüsse auf die gesamte Qualität des Artikels zu.
· Geruchstest: Wenn das Badespielzeug oder die Plastikartikel extrem
auffällig riechen, ist Vorsicht angebracht. Gestank gefällt Kindern genauso
wenig wie Erwachsenen. Es könnten beispielsweise schädliche
Lösungsmittel enthalten sein.
· Beschriftung: Hersteller oder Importeur müssen erkennbar sein. Dies ist für
den Reklamationsfall wichtig.
· Spielzeug für Kinder bis drei Jahre darf keine verschluckbaren Kleinteile
beinhalten. Zudem müssen auf den Produkten Alters-, Warn- und
Bedienungshinweise angebracht sein.
Bei allem Badespaß sollte niemals vergessen werden: Kinder niemals
unbeaufsichtigt und nur unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen im Wasser
toben und spielen lassen – sei das Gewässer noch so flach.
Stand: Juli 2009


- femitogo - 22.11.2009

Autsch die schönen Sachen! Die erste zerschnippelt alles und der zweite zereißt alles autsch Crying


- roby - 22.11.2009

ja das ist schon hart aber es ist ja ein test das das zeug besser hält

lg roby